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Alle Studenten einer Uni bilden zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen die verfaßte Studentenschaft, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
Die wichtigsten Rechte sind die selbständige Durchführung von unabhängigen Wahlen, die selbständige Verwaltung, die Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange, die Beitragshoheit, die Rechtsfähigkeit und die Satzungsautonomie. Allgemein werden Aufgaben festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung den hochschulpolitischen Gruppen obliegt.
Studentenparlament (SP)
Oberstes beschlußfassendes Organ der Studentenschaft ist das Studentenparlament. Die Abgeordneten werden durch einen speziellen Wahlmodus ermittelt, der Elemente der Verhältnis- und der Personalwahl verbindet.
Das Studentenparlament wählt den allgemeinen Studentenausschuß (AStA) und den Wahlausschuß, der die kommende Wahl organisiert. Des weiteren überwacht das SP die Einhaltung der Satzung und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Studentenschaft.
Allgemeiner Studentenausschuß (AStA)
Der AStA stellt die vom SP gewählte politische Interessenvertretung der Studentenschaft dar. Er vertritt die Interessen der Studis gegnüber den Professoren, dem Rektorat, dem Staat sowie ellen Institutionen, die auf die Studentenschaft Einfluß nehmen.
Fachschaftsvertretung
Die Fachschaftsvertretung wird von allen Studenten eines Fachbereichs einmal jährlich durch Urnenwahl gewählt. Der Wahlmodus entspricht dem des SP. Ihre Aufgabe ist die Wahl und Kontrolle des Fachschaftsrates.
Fachschaftsrat (kurz: Fachschaft)
Der Fachschaftsrat ist das meist von der Fachschaftsvertretung gewählte Exekutivorgan der Fachschaft. Dort werden alle organisatorischen und hochschulpolitischen Fragen sowie Dienstleistungen der Fachschaft erledigt.
Konvent
Höchstes Gremium der universitären Selbstverwaltung ist der Konvent, dessen wesentliche Aufgabe in der Wahl des Rektors und der Prorektoren in der Uni liegt.
Senat
Im Senat werden sämtliche Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium beraten, die die gesamte Uni betreffen. Entscheidungen gibt es über hochschulinterne Einrichtungen,Fachbereiche, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Studienordnungen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die ständige Kontrolle des Rektorats.
Rektorat
Zentrales Organ der Uni ist das Rektorat. Es leitet die Universität, bereitet die Senatssitzungen vor und führt deren Beschlüsse aus. Das Rektorat setzt sich aus dem Rektor, den vier Prorektoren und dem Kanzler zusammen. Rektor und Prorektoren werden auf vier Jahre vom Konvent gewählt, der Kanzler wird als Beamter von der Landesregierung eingesetzt.
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das Entscheidungsgremium des Fachbereichs. Er beschließt den Haushalt des Fachbereichs, genehmigt die Berufungslisten für freiwerdende Professorenstellen, erarbeitet die Studienordnung, beschließ über Prüfungs- und Promotionsordnungen, wissenschaftliche Einrichtungen und die Verteilung der wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Dekanat
Das Dekanat ist der Sitz des Dekans. Dieser repräsentiert die Fakultät bzw. den Fachbereich und steht deren Verwaltungen vor. Der Dekan nimmt die universitären Prüfungen wie Magister und Promotion ab und erteilt die Habilitation, d.h. die Lehrbefugnis eines Dozenten, und führt die Aufsicht über den universitären Lehrbetrieb. Des weiteren ruft er den Fachbereichsrat zusammen und führt die dort getroffenen Beschlüsse aus.
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